Im Rahmen der Dorferneuerung werden Gemeinden mit größeren strukturellen Mängeln durch die Anerkennung als Investitions- und Maßnahmenschwerpunkt für die Dauer von 6 Jahren in die Lage versetzt, die bestehenden Defizite abzubauen. Für die Schwerpunktgemeinden wird ein Teil des zur Verfügung stehenden Bewilligungskontingentes reserviert. Für die geförderte Gemeinde besteht die Gelegenheit, nicht nur punktuell Einzelprojekte, sondern umfassende, ganzheitlich angelegte Konzepte im Rahmen einer aktiven Bürgerbeteiligung (Dorfmoderation) zu realisieren.
Die Anerkennung als Investitions- und Maßnahmenschwerpunkt erfolgt durch das Ministerium des Innern und für Sport. Im Programmjahr 2001 wurden 27 Dorferneuerungsgemeinden als Schwerpunktgemeinden anerkannt. Insgesamt profitieren derzeit 85 Dorferneuerungsgemeinden von einer Schwerpunktanerkennung. Die Gesamtzuwendungen für die Schwerpunktgemeinden im Zeitraum von 1993 bis 2000 beliefen sich auf über 45 Millionen Euro.
Über 2000 der rund 2300 Ortsgemeinden in Rheinland-Pfalz haben sich die Dorferneuerung als aktive Strukturpolitik für den ländlichen Raum zur Daueraufgabe gemacht. Man kann daher zu recht von einer Bürgerinitiative »Dorferneuerung« in Rheinland-Pfalz sprechen. Dass sich das Förderprogramm mittlerweile zu einem herausragenden Wirtschaftsförderprogramm insbesondere für heimische Handwerksbetriebe entwickelt hat, belegen einige wissenschaftliche Ergebnisse (ifo-Institut, München, 1991):
Jede Fördermark der Dorferneuerung löst Folgeinvestitionen in Höhe von rund 7 Mark aus. Mit Hilfe der Dorferneuerung sind direkt und indirekt je 1 Million Mark öffentlicher Mittel rund 65 Personen beschäftigt. Fördergelder aus der Dorferneuerung erhöhen Produktion und Beschäftigung und damit auch das Steueraufkommen. Dadurch können rund zwei Drittel der staatlichen Ausgaben durch induzierte Einnahmenerhöhungen wieder abgedeckt werden. Seit 1991 hat das Land Rheinland-Pfalz im Rahmen der Dorferneuerung über 500 Millionen Mark an Fördermitteln in den ländlichen Raum investiert. Über 13 400 private und über 2 200 öffentliche Maßnahmen wurden unterstützt. Durch die Gesamtinvestitionen im Rahmen der Dorferneuerung in Höhe von 2,5 Milliarden Mark wurden seit 1991 wohnstättennahe Arbeitsplätze geschaffen und dauerhaft gesichert.
Für Rheinland-Pfalz sind also durch die Dorferneuerung in den vergangenen zehn Jahren 32 500 Arbeitsplätze dauerhaft gesichert worden. Im Rahmen des Aufgabenschwerpunktes Sicherung bzw. Wiederherstellung der örtlichen Grundversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs (sog. Nachbarschaftsläden) wurden seit 1991 weit über 100 solcher Einrichtungen (Neueinrichtungen bzw. Um- oder Anbaumaßnahmen) mit mehr als 11 Mio. DM an Zuwendungen gefördert.
Zuständig für die Bewilligung der Zuwendung für kommunale Vorhaben ist das Ministerium des Innern und für Sport. Die Bewilligung der Zuwendung für private Vorhaben erfolgt durch die Kreisverwaltungen. Die Anerkennung als Investitions- und Maßnahmenschwerpunkt erfolgt durch das Ministerium des Innern und für Sport. Anträge der Gemeinden sind über die Kreisverwaltungen und der ADD in Trier mit einem Entscheidungsvorschlag dem Ministerium des Innern und für Sport vorzulegen.